Warum müssen jetzt so „harte“ Maßnahmen ergriffen werden?

Wenn die Emissionsrate unverändert bleibt, gibt die Menschheit schon bis Mitte dieses Jahrhunderts so viel Kohlendioxid in die Atmosphäre ab, dass die international vereinbarte Zwei-Grad-Grenze der Erderhitzung überschritten wird.

Es müssen jetzt harte Maßnahmen ergriffen werden, um den Klimawandel einzudämmen, weil die Auswirkungen immer gravierender werden und die Zeit, um zu handeln, schnell abläuft.

Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen nehmen zu und bedrohen Menschenleben, Ökosysteme und Wirtschaften weltweit. Wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, werden die Folgen irreversibel sein und zukünftige Generationen erheblich beeinträchtigen.

Nur durch sofortige und konsequente Maßnahmen können wir die Treibhausgasemissionen reduzieren, die Erderhitzung begrenzen und den Übergang zu einer nachhaltigen (Kreislauf-)Wirtschaft schaffen.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise zu verhindern und eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern.

Die Bundesregierung hat das Pariser Klimaabkommen bereits 2016 neben 193 anderen Ländern unterzeichnet. Im März 2021 bestätigte das Bundesverfassungsgericht Teile dieses völkerrechtlich bindenden Vertrags und entschied, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Einhaltung der Klimaziele unzureichend sind.

März 2021 hat der Bundesverfassungsgericht folgendes geschrieben:

§ 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 genügen jedoch nicht dem aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgenden Erfordernis, die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit zu verteilen.

a) Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht verhältnismäßig sein. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

Quelle Bundesverfassungsgericht

Teile das Wissen auf Social Media

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert